Diese Steuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Der Steuersatz beträgt 6,50 % auf den Kaufpreis (in NRW 5,00% bis 31.12.2014). Die Höhe des Steuersatzes ist in § 11 Abs. 1 GrEStG geregelt. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf den Kaufpreis des Grundstücks sowie ein eventuell darauf errichtetes Gebäude, so daß beim Erwerb des Objektes die zu zahlende Steuer auf der Grundlage des Gesamtkaufpreises ermittelt wird.
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