Steuerrechtlicher Begriff. Der Einheitswert ist der Richtwert eines Gebäudes oder Grundstückes, nach dem die Grund-, Vermögen-, Erbschafts- und Schenkungssteuer festgelegt wird. Der Einheitswert liegt weit unter dem Marktwert. Seit 1997 werden diese Einheitswerte nicht mehr festgelegt, da seit dieser Zeit die Erbschafts- und Grunderwerbsteuer auf Basis von Grundbesitzwerten erhoben werden.
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