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Zu den Baunebenkosten zählen u.a.: Finanzierungskosten, Notar- und Gerichtsgebühren, Architekten- honorare, Grunderwerbsteuer, Gebühren für die Eintragung in das Grundbuch, für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) etc. Zu den Baunebenkosten, die steuermindernd wie Sonderausgaben berücksichtigt werden können, gehören dabei insbesondere die Finanzierungskosten (Disagio, Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren etc.), soweit sie vor der Nutzung des Objektes angefallen sind. Auch die Aufwendungen für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zählen zu den abzugsfähigen Baunebenkosten.
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