Ein Notaranderkonto oder Anderkonto ist ein Konto, welches auf den Namen eines Notars für die vorübergehende Verwahrung von Fremdgeldern eingerichtet ist. Es dient z. B. der vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung des Kaufpreises, solange der Käufer noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
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