Unter Valutierung versteht man die Auszahlung des Darlehens bzw. die Auszahlung von Darlehensteilbeträgen. In der Regel erfolgt die Auszahlung nach Baufortschritt und nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen. Unter Umständen kann die Auszahlung auch auf ein Notaranderkonto erfolgen, damit der Notar die erforderlichen Auszahlungsvoraussetzungen (z. B. Grundschuldeintragung an bedungener Rangstelle, Eigentumsumschreibung) erfüllen kann. Es kann auch - bei Umschuldungen - eine Valutierung auf ein Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut erfolgen, wenn dieses Institut die erforderlichen Absicherungen sicherstellt. Mit der Valutierung des Darlehens beginnt die Zahlungspflicht des Darlehensnehmers für den Zins. Ab Vollauszahlung ist üblicherweise auch die Tilgung zu zahlen.
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