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Grundpfandrecht
Das Grundpfandrecht ist der Oberbegriff für Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Grundpfandrechte dienen Darlehensgebern als Sicherheit im Zusammenhang mit der Verpfändung von Grundstücken und Gebäuden.
(siehe auch
Grundschuld
)
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