Im Rahmen einer langfristigen Baufinanzierung sind vom Darlehensnehmer Sicherheiten zu stellen. Dies sind vor allem Grundpfandrechte (Grundschuld), im Einzelfall auch Bürgschaften oder sonstige Zusatzsicherheiten, z. B. in Form einer Verpfändung von Wertpapieren, Lebensversicherungen oder Bausparverträgen.
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