Unter dem Begriff Steuermodell werden sogenannte Bauherren-, Bauträger-, Erwerber-, Erhaltungs- und andere Modelle zusammengefaßt, deren Ziel es ist, beim Erwerb von Grundeigentum durch einen möglichst hohen Anteil an Werbungskosten Steuern zu "sparen". Zahlreiche Steuermodelle haben in den letzten Jahren die Erwartungen der Zeichner (Bauherrengemeinschaft) nicht erfüllt. In einigen Fällen haben die Finanzverwaltungen die Modelle insgesamt oder die in Ansatz gebrachten Werbungskosten gar nicht bzw. nur teilweise anerkannt. In anderen Fällen ist der erwartete Mietertrag oder Wertzuwachs ausgeblieben.
|
|