Der Nominalbetrag (nominal = dem Namen nach) ist ein Nennbetrag des Darlehens, welcher im Vertrag vereinbart wurde. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag, den der Darlehensnehmer erhält, kann geringer als der Nominalbetrag sein (Auszahlungskurs), da evtl. vom Nennbetrag noch verschiedene Gebühren abgezogen werden. Nominalzins und Tilgung richten sich nach der Höhe des Nominalbetrages.
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