Die Beleihungsgrenze gibt den Teil eines nachgefragten Darlehens wieder, welchen eine Bank bereit ist zu finanzieren. Dies sind für erstellige Darlehen (erststelliger Beleihungsraum) i.d.R. 60 Prozent des "vorsichtig" ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes (Wertermittlung). Die Mittel für solche Darlehen beschafft sich der Darlehensgeber durch den Verkauf von Pfandbriefen. Viele Darlehensgeber sind aber auch bereit, die Beleihungsgrenze für erstellige Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten oder des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer Gesamtfinanzierung.
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