Unter Bauzeitzinsen versteht man die Kosten für Zinsbelastungen, die während der Bauzeit für bereits in Anspruch genommene Teile, sowie noch nicht in Anspruch genommenen Teile (Bereitstellungszinsen) eines Darlehens anfallen. Hierdurch können während der Bauzeit Doppelbelastungen für den Darlehensnehmer, z.B. für zu zahlende Miete und bereits zu zahlende Darlehenszinsen, anfallen. Bauzeitzinsen können in die Finanzierung einbezogen werden, um diese mögliche Doppelbelastung zu vermeiden.
|
|