Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (früher auch Energiepass genannt) ist im Abschnitt 5, §16ff der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Quelle: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1519.pdf
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
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