Die Zwangsversteigerung ist die gebräuchlichste Form der Zwangsvollstreckung bei Immobilien. Sie wird auf Antrag der bzw. des Gläubigers eingeleitet und vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Bezirk, in dem das Grundstück liegt. Zu Zwangsversteigerungen kommt es z. B. wenn Kredite notleidend werden, d. h. wenn der Schuldner rückständig mit den Zahlungen oder zahlungsunfähig ist. Mit dem erzielten Verkaufserlös werden die Forderungen des bzw. der Gläubiger ganz oder zum Teil befriedigt. Beim Erwerb einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung wird der Käufer schon mit der Zuschlagserteilung zum Eigentümer.
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