Der Verkaufswert ist ein von einem Gutachter ermittelter, dauerhaft erzielbarer Wert des Beleihungsobjektes. Er stellt damit einen vorsichtig ermittelten Wert auf der Basis der voraussichtlich für längere Zeit gesicherten Eigenschaften und Erträge des Objektes dar. Er ist ein Dauerwert und kein Zeitwert wie der sogenannte Verkehrswert.
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