Der variable Zins oder veränderliche Zins kann im Gegensatz zum Festzins während der Laufzeit eines Darlehens an den neuen Marktzins angepaßt werden (Zinsgleitklausel). Darlehen mit variablem Zinssatz können in der Regel unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jeder Zeit gekündigt werden.
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