Zur Entlastung des Darlehensnehmers sind Darlehensgeber unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Tilgung erst nach der oftmals schwierigen Anfangszeit beginnen zu lassen. Während der tilgungsfreien Jahre zahlt der Darlehensnehmer nur die anfallenden Zinsen an die Bank.
Bei KfW-Fördermitteln sind Tilgungsfreijahre zwischen 1 und 5 Jahren möglich.
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