Zahlungen zur Rückführung des Darlehensbetrages sind nicht vereinbart, lediglich die anfallenden Zinsbeträge werden dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt (Festdarlehen). Eine Tilgungsaussetzung wird normalerweise nur vereinbart, wenn ein Tilgungssurrogat (Tilgungsersatz) vorgesehen ist. Beispiele für solche Surrogate sind: Abtretung von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.
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