Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages |
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Das Erbbaurecht ist ein in der Regel zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dafür wird eine Gebühr, der sog. Erbbauzins, erhoben. Wichtig bei einer Finanzierung ist, wie lange noch der Erbaurechtsvertrag für dieses Grundstück läuft (Restlaufzeit). Denn der verbleibende Zeitraum muß die voraussichtliche Laufzeit des Darlehen übersteigen.
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