Ein in der Regel gegen Verpfändung von Grund und Boden langfrisitig gegebener Kredit, der vornehmlich Investionszwecken dient. Beim Personalkredit hingegen müssen Zinsen und Tilgung unabhängig von der Person des Kreditnehmers aus dem beliehenen Gegenstand gewährleistet sein, z.B. aus dessen Erträgen oder aber aus dem Bau- und Boden- bzw. Verkehrswert.
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