Als Mindestsparzeit oder Mindestwartezeit bezeichnet man die Zeitspanne, die zwischen Vertragsabschluß und Zuteilung des Bauspardarlehens liegen muß. Da die Zeitspanne der Mindestsparzeit mit eineinhalb bis zwei Jahren relativ kurz ist, sind nur Soforteinzahler und diejenigen von der Wartezeit betroffen, die durch Überweisung von relativ großen Summen innerhalb kurzer Zeit ihr Mindestsparguthaben angespart haben.
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