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Abnahmeverpflichtung
Unter der Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich ein Darlehen innerhalb einer vorher vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.
(siehe auch
Bereitstellungszinsen
)
Verwandte Beiträge
Nichtabnahmeentschädigung
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