Als Fälligkeit bezeichnet man den Zeitpunkt, zu dem das Geld für die Kaufpreiszahlung benötigt wird (Auszahlung). Der Zahlungszeitpunkt wird oft im Kaufvertrag festgelegt. Zur Auszahlung der Finanzierungssumme benötigt der Darlehensgeber eine Fälligkeitsmitteilung des Notars.
|
|