Kleinere, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus. Von einer Einliegerwohnung kann gesprochen werden, wenn - es sich um eine separate, in sich abgeschlossene Wohnung handelt, - die Wohnungsgrösse mindestens 25 Quadratmeter beträt, - eine eigene Küche und sanitäre Einrichtungen vorhanden sind.
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