Unter Eigenleistung versteht man die persönliche Arbeitsleistung (Selbsthilfearbeiten), die für den Bau oder Ausbau eines Bauwerks eingesetzt wird und somit entsprechende Handwerkerlohnkosten einspart. Eigenleistungen können durch den Bauherren selbst aber auch durch seine Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Bekannte erbracht werden. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, ob von Ihnen beschäftigte Personen ggf. versichert werden müssen. Typische Eigenleistungen sind z. B. Maler- und Dekorationsarbeiten, Verlegen von Teppichböden, Gestalten der Außenanlage etc. Hierbei ist zu beachten, daß die Materialkosten trotzdem zu berücksichtigen sind. Die Eigenleistung sollte eine Höhe von 15% der Herstellungskosten nicht übersteigen.
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