Die Eigenheimzulage wurde mit Ablauf des 31.12.2005 abgeschafft.
Die Eigenheimzulage (bis 31.12.2005) kann nur für ein Objekt in Anspruch genommen werden. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen. Sind in der Vergangenheit bereits Absetzungen nach §§ 7b bzw. 10e EstG in Anspruch genommen worden, sind diese hierbei zu berücksichtigen
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