Die Eigenheimzulage wurde mit Ablauf des 31.12.2005 abgeschafft.
Die Zuschüsse werden ab dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem Sie Ihr Eigenheim beziehen. Den Antrag können Sie bei dem Finanzamt, das für Ihre Einkommensteuererklärung zuständig ist, stellen. Spätestens einen Monat, nachdem der Antrag bewilligt wurde, überweist Ihnen das Finanzamt die Gelder. In den darauf folgenden Jahren erfolgt die Zahlung immer am 15. März.
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