Die Eigenheimzulage wurde mit Ablauf des 31.12.2005 abgeschafft.
Ledige 70.000 EUR
Verheiratete 140.000 EUR
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich um eine Kinderzulage von 30.000 EUR je Kind. Die Einkommensgrenzen werden nur einmal (im Jahr der Antragstellung) für den gesamten Förderzeitraum überprüft. Wer später also mehr verdient, erhält die Förderung trotzdem. Maßgebend ist die Summe der Gesamtbeträge der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Vorjahr
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